Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software as a Service
Stand: Version 1.0 vom 01/2025
1. Vertragliche Grundlage
Vertragspartner sind der Auftragnehmer und der Auftraggeber.
Ergänzend gelten die beigefügten Vertragsdokumente:
AGB der COGLAS GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bitkom -AV Bitkom- ausgegeben an COGLAS GmbH, Version 3.0. Dokument: geschaeftsbedingungen.pdf
Vertragsbedingungen des Bitkom für Dienstleistungen -DL Bitkom- ausgegeben an COGLAS GmbH, Version 2.1. Dokument: dienstleistungen_coglas.pdf
Getroffene Abreden in einem Angebot haben Vorrang gegenüber Regelungen in den AGB der COGLAS GmbH.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die COGLAS GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Gegenstand des Angebotes
Der Anbieter stellt dem Kunden eine Lagerverwaltungssoftware für logistische Prozesse als Software as a Service („SaaS“) zur Verfügung. Die Software wird über das Internet bereitgestellt. Es können Bestellungen, Kundenaufträge, Produktionsaufträge etc. angelegt werden, kommissioniert, Transporte gefahren werden, Versandetiketten und Lieferscheine gedruckt werden, Warenausgänge, Inventuren, etc.
Die Dokumentation aller Prozesse erfolgt auf help.coglas.com/ger, im Feinkonzept oder in Aufzeichnungen von Schulungen und Workshops.
Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der lizensierten Logistik Prozesse.
Optional werden Dienstleistungen in Form von Schulungen, COGLAS WEB WMS Prozesse Consulting, Einrichtung und Systemanalyse erbracht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungsarbeiten an der Anwendung durchzuführen, wobei er den Auftraggeber über etwaige Ausfallzeiten vorab informieren wird.
Mit der Abnahme des Feinkonzeptes werden die Dokumente und Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers obsolet. Das führende Dokument ist das Feinkonzept.
Alle Eigentumsrechte an der Software, einschließlich der Weiter-und Neuentwicklung der Logistikprozesse, verbleiben bei der COGLAS GmbH.
Die Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer Remote erbracht. Vor-Orttermine am Standort des Auftraggebers müssen gesondert abgestimmt werden.
Die Angebote des Auftraggebers sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist können Preise, Leistungen und Bedingungen angepasst werden.
3. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt ab dem Tag der schriftlicher Beauftragung.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate nach Auftragsannahme durch COGLAS.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Jede Kündigungserklärung erfordert der Schriftform.
Der Auftraggeber wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (bspw. durch Export in Excelform). Auf Wunsch mit schriftlicher Beauftragung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützen. Der Zugriff nach Vertragsende auf die Daten ist für den Auftraggeber nicht möglich.
Der Auftragnehmer wird alle Daten nach Vertragsende löschen.
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist ausgeschlossen.
4. Vergütung und Zahlung
Die Abrechnung für die erbrachten Dienstleistungen erfolgt jeweils zum Monatsende nach dem tatsächlich entstandenem Aufwand.
Die Miete für die Lizenzen von Prozessen, named Usern, Schnittstellen, Cloud IT und Cloud IT Support sind immer im Voraus für den Leistungsmonat zu bezahlen. Die Miete für Prozesse, named User, neue Prozesse, Cloud IT und Cloud IT Support werden direkt mit schriftlicher Beauftragung fällig.
Der Auftragnehmer kann eine nachträgliche Vergütung in Form einer Miete für die hinausgehende Nutzung (Prozesse, Anzahl Named User, Mengengerüst, Cloud IT, Cloud IT Support) der vereinbarten Nutzung rückwirkend direkt berechnen.
Stellen sich gemeldete Operationsanfragen über unser Ticket-System als Serviceanfragen heraus, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zur Software bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail als PDF-Datei.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet maximal bis zur Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht. Bei Sach- und Vermögensschäden maximal 750.000 Euro und bei Personenschäden maximal 5.000.000 Euro je Versicherungsfall.
6. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist für das Projektmanagement verantwortlich.
Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer mindestens zwei Key-User zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber muss Prozess- und Integrationstest durchführen und ist für den Erfolg dieser Prozess- und Integrationstests verantwortlich. Die Testpläne muss der Auftraggeber erstellen und dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen. Vom Auftraggeber nicht durchgeführte Prozess- und Integrationstest fallen nicht unter die Gewährleistung des Auftragnehmers.
Vor der Inbetriebnahme muss der Auftraggeber einen Massentest durchführen. Ein Massentest bedeutet, dass mit mehr als einem Tagesvolumen an Daten durch die User gearbeitet wird. Die Testdaten werden von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber muss Testsysteme jeglicher IT-Systeme (bspw. ERP, TMS, BDE) und zu Lagertechniken bereitstellen.
Der Kunde darf die Software nur im vereinbarten Umfang nutzen und keine unbefugten Eingriffe oder Veränderungen an der Software vornehmen.
Der Datenaustausch (von COGLAS zu IT-Systeme) erfolgt durch aktive Benachrichtigungen („Push“-Verfahren). Der Einsatz von Polling liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden; etwaige Beeinträchtigungen oder Mehrbelastungen des Systems infolge fehlerhafter oder ineffizienter Abfragen begründen keine Haftung des Anbieters.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
7. Request für neue Standardprozesse
Der Auftraggeber muss seine Prozessziele schriftlich zur Verfügung stellen.
Für die Planung neuer Prozessanforderungen fallen kostenpflichtige Dienstleistungen an.
Nach schriftlicher Beauftragung startet der Entwicklungsprozess mit Planung, Entwicklung, Testen, Review und Dokumentation.
Die Lieferzeit für Prozesse erfolgt agil nach Absprache und schnellstmöglich.
Neue Standardprozesse werden nur in dem neusten COGLAS WEB WMS Release dem Auftraggeber bereitgestellt und ist mit einem Update verbunden.
8. Marketing / Referenznennung
Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ein Firmenlogo und Name des Auftraggebers als Referenz auf der Website, Social Media Beiträge und in vertrieblichen Unterlagen des Auftragnehmers zu nutzen und zu nennen. Zusätzlich sind nach Abstimmung Referenzbesuche mit Interessenten bei dem Auftraggeber möglich. Der Auftraggeber kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich widerrufen.
9. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.